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   BFH, 12.05.1999 - IV B 89/98   

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https://dejure.org/1999,8511
BFH, 12.05.1999 - IV B 89/98 (https://dejure.org/1999,8511)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1999 - IV B 89/98 (https://dejure.org/1999,8511)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - IV B 89/98 (https://dejure.org/1999,8511)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

    Auszug aus BFH, 12.05.1999 - IV B 89/98
    Das von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) als Divergenzentscheidung herangezogene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. September 1989 X R 39/87 (BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109) enthält den Rechtssatz, daß in Fällen, in denen Kassenfehlbeträge Anlaß zur Schätzung geben, der Schätzungsrahmen von einer beanstandeten Einlagebuchung (einem Kassenfehlbetrag) bis zur Summe aller dieser Beträge reicht.

    Des weiteren ist hervorzuheben, daß die im Urteil in BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109 bezeichnete Schätzungsmethode auch beim Vorliegen von Kassenfehlbeträgen nicht die einzig denkbare ist.

  • BFH, 21.02.1990 - X R 54/87

    Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung

    Auszug aus BFH, 12.05.1999 - IV B 89/98
    Das ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 21. Februar 1990 X R 54/87 (BFH/NV 1990, 683), in dem der BFH darauf hinweist, daß auch in derartigen Fällen das Finanzgericht (FG) in der Wahl der Schätzungsmethode frei ist.

    Da ein Kassenbestand vorhanden gewesen sein muß, genügt es nicht, nur den Fehlbetrag auszugleichen (BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 683; Jost, Steuerwarte 1995, 137, 138).

  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 267/03

    Hinzuschätzung - Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben nach § 160 AO 1977 -

    Diesen und anderen Unsicherheiten kann durch Zuschläge zu den Einnahmen oder durch Abschläge von den Ausgaben Rechnung getragen werden (BFH v. 12. Mai 1999 IV B 89/98, BFH/NV 1999, 1448; grundlegend: RFH v. 17. September 1925, RStBl. 1925, 257).
  • BFH, 29.11.2000 - I R 45/00

    Vollverzinsung nach Gewinnausschüttung

    Wie der erkennende Senat durch die Urteile in BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634, und vom 18. Mai 1999 I R 90/98 (BFH/NV 1999, 1448) entschieden hat, wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2a AO 1977 i.d.F. des JStG 1977 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist.
  • FG Hamburg, 24.06.2005 - I 153/04

    Hinzuschätzung von Einnahmen bei Vorliegen einer fehlerhaften Buchführung

    Auch zusätzliche Sicherheitszuschläge sind bei diesem Verfahren grundsätzlich zulässig (siehe z.B. BFH vom 12.05.1999, IV B 89/98, BFH/NV 1999, 1448 ).
  • BFH, 29.11.2000 - I R 18/00

    Körperschaftsteuererklärung - Gewinnverteilungsbeschluss - Gewinnausschüttung -

    Wie der erkennende Senat durch die Urteile in BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634, und vom 18. Mai 1999 I R 90/98 (BFH/NV 1999, 1448) entschieden hat, wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2 a AO 1977 i.d.F. des JStG 1977 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist.
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